Vor ein paar Tagen bat mich ein Freund, seine Website zu überprüfen, nachdem sie von einem Webdesigner umgestaltet worden war. Auf den ersten Blick funktionierte die Seite sehr gut und war einfach zu bedienen, aber bei näherer Betrachtung wurde mir sofort klar, dass die Seite nicht für Menschen mit Behinderungen geeignet war. Textelemente wurden als Bilder verwendet, andere waren zu klein und kein Bild hatte eine zusätzliche Beschreibung. Mit anderen Worten, die Seite war für den durchschnittlichen User gut nutzbar, aber nicht barrierefrei.

Barrierefreiheit ist eines der wichtigsten Themen im Webbereich, wird aber leider viel zu oft vernachlässigt. Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch eine Website wahrnehmen, nutzen und verstehen kann. Dabei ist es wichtig, zwischen Wahrnehmen und Verstehen zu unterscheiden. Wahrnehmen bedeutet, dass einer der Sinne – Sehen (Betrachten oder Lesen), Hören oder Fühlen (Braille) – den Inhalt erkennen kann. Verstehen bedeutet, dass der Inhalt intellektuell aufgenommen werden kann, d.h. in einer Sprache formuliert ist, die für alle zugänglich ist. Darüber hinaus muss eine Website für alle bedienbar sein, sei es durch Mausbewegung, Tastatur oder Sprachbefehle.

Um diese drei Richtlinien konsequent durchsetzen zu können, gibt es eine vierte Richtlinie: Eine Website muss robust sein, d.h. sie muss so programmiert sein, dass jeder Teil der Website von Systemen eindeutig identifiziert werden kann. Natürlich muss nicht jede Website für Personen mit Sehbeeinträchtigungen vom Webmaster in einer Audioversion dargestellt werden, aber ein speziell entwickeltes Programm (APP) muss die Struktur und den Inhalt der Website eindeutig erkennen und als Audio wiedergeben können.

Es gibt also vier Gruppen von Richtlinien zur Barrierefreiheit: Eine Website soll (muss) wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Für jede dieser Richtlinien gibt es verschiedene Maßnahmen, die in die Kategorien A, AA und AAA eingeteilt werden.

„A“ sind Maßnahmen, die auf jeden Fall umgesetzt werden sollten, z.B. sollten alle Abbildungen, Fotos und Videos (außer Designelemente) durch Textalternativen beschrieben werden. Die „AA“-Richtlinien sind ein großer Schritt in Richtung Inklusion und für die meisten Websites geeignet, die rechtliche und ethische Zugänglichkeitsstandards erfüllen möchten. Zum Beispiel sollte jedes vor-aufgezeichnete Audio, wie ein Podcast, vollständig durch eine Textalternative beschrieben werden. „AAA“ steht für vollständige Zugänglichkeit in allen Aspekten, ist aber teilweise sehr aufwendig umzusetzen. Beispielsweise müssten Podcasts für Menschen, die weder hören noch lesen können, zusätzlich in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.

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